Seit dem 1. Oktober 1852 wird der ehemalige Burgmannshof als Amtsgericht genutzt.
Das Grundstück auf dem das heutige Amtsgericht steht, gehörte einst zur Burg der Grafen von Hoya. Es ist die letzte verbliebene Behörde in Stolzenau, die ihren Ursprung in der alten gräflichen Residenz hat.